Verbotene oder eingeschränkte Einfuhr
Für die folgenden Produkte sind möglicherweise zusätzliche Dokumente oder andere behördliche Genehmigungen erforderlich, bevor sie freigegeben werden: Alkoholische Getränke, Brennstoffe, Biologische Stoffe (Kategorie B UN3373), Chemikalien, Zigaretten, Zigarren, und E-Zigaretten, Tee, Kaffee, Kosmetika, Medikamente und Nahrungsergänzung, Lebensmittel, Schmuck, verderbliche Waren, Pflanzen, Sämereien, Textilien, Spielzeugwaffen.
Bitte informieren Sie sich im Einzelnen über gefährliche Güter und verbotene Gegenstände in den Kapiteln 7 und 8 unserer Service-Description (Service and Handling Brochure for Deutsche Post Business Mail and Deutsche Post Packet (Deutsch), DHL Paket - Infoblatt - Gefahrgutversand, List of Prohibited Articles (upu.int).
Vom Transport ausgeschlossen sind Waren, deren Herkunft nicht die Europäische Union (EU) ist und die sich nicht im freien Warenverkehr der EU befinden, die den Einfuhrbeschränkungen des Bestimmungslandes widersprechen, Sendungen, bei denen Ursprungsland und Bestimmungsland identisch sind (ABA Remailing). Weitere ausgeschlossene Güter sind in den AGB aufgelistet. Deutsche Post Packet Produkte dürfen nicht von in Deutschland ansässigen Kunden genutzt werden (d.h. Exportsendungen aus Deutschland sind nicht zugelassen).