Im Rahmen der Umsetzung des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 01. Juli 2021 für den INTRA-EU-Handel ist der OSS ein elektronisches System, das den Verkäufern von Waren und Dienstleistungen an Verbraucher in der gesamten EU bis zu 95 % der Mehrwertsteuerverpflichtungen vereinfacht. Im Gegensatz zum IOSS betrifft der OSS Sendungen innerhalb der Europäischen Union bzw. die MWSt-Anmeldung für Verkäufe innerhalb der EU.
Derzeit müssen EU-Unternehmen, die Fernverkäufe von Waren innerhalb der EU über einem bestimmten Schwellenwert (35.000 EUR oder 100.000 EUR Jahressumme, abhängig vom Mitgliedsstaat) an Käufer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat tätigen, sich im Mitgliedsstaat des Käufers registrieren und die Mehrwertsteuer dort abführen. Ab dem 01. Juli 2021 kann die Mehrwertsteuer unter einem Schwellenwert von 10.000 EUR (Jahressumme) an den Mitgliedsstaat abgeführt werden, in dem sich das verkaufende Unternehmen befindet. Über diesem Schwellenwert müssen die Mehrwertsteuern in dem Mitgliedsstaat der Käufer abgeführt werden.