Import-One-Stop-Shop –
Nur eine Anmeldung für
ganz Europa

Was ist das Import-One-Stop-Shop-Verfahren?

Import-One-Stop-Shop (IOSS) ist das elektronische Verfahren, über das Unternehmen seit dem 01. Juli 2021 ihre Mehrwertsteuer-eCommerce-Verpflichtungen für die Einfuhr in alle EU-Länder abdecken können.

Vor dem 01.Juli 2021 konnten EU- und Nicht-EU-Verkäufer, die Waren online an EU-Verbraucher verkaufen, diese ohne Einfuhrumsatzsteuer direkt an den Verbraucher einführen, wenn die Warensendung(en) einen Wert von 22 € nicht überschritten. Seit dem 01. Juli 2021 unterliegen alle Importe der EU-Mehrwertsteuer. Verkäufer und vermittelnde Marktplätze können die Einfuhrumsatzsteuer auf Importsendungen im Wert von bis zu 150 € erheben.

An wen richtet sich das Verfahren?

Das IOSS-Verfahren ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und richtet sich an Unternehmer, die aus einem Drittlandsgebiet importierte Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 € an Privatpersonen veräußern.

Wie können Unternehmen das Verfahren nutzen?

Verkäufer oder Lieferantenmarktplätze müssen sich nur noch in einem EU-Staat für IOSS registrieren.  Sie erhalten eine eindeutige IOSS-Identifikationsnummer, die auf allen in die EU verschickten Paketen angegeben werden muss. Dies zeigt dem Zoll an, dass die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß deklariert wird und hilft, eine schnelle Zollabfertigung zu gewährleisten.

Das IOSS wird bei einer Steuerbehörde in einem bestimmten EU-Mitgliedsland eingereicht. Es wird die in allen EU-Ländern fällige Einfuhrumsatzsteuer deklarieren. Verkäufer müssen eine einzige Barzahlung der fälligen Mehrwertsteuer an das Land leisten, in dem sie IOSS-registriert sind. 

Weitere Informationen zu IOSS finden Sie hier: