

Das Vereinigte Königreich hat die EU zum 1. Januar 2021 verlassen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Deutsche Post wie gewohnt als verlässlicher Partner für den grenzüberschreitenden Versand von und nach Großbritannien zur Seite.
Was müssen Sie jetzt bei Ihrem Versand nach Großbritannien und Ihrem britischen Exportgeschäft nach Europa und den Rest der Welt beachten?
Am 24.12.2020 wurde ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich erzielt, in dem die zukünftigen Handelsbeziehungen geregelt werden. Dieses ist am 01.01.2021 vorläufig in Kraft getreten. Trotz dieses Abkommens entsteht zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union eine Zollgrenze und es ergibt sich somit auch ein Anpassungsbedarf an die Versandprozesse – dies gilt beispielsweise für die zur Verfügung Stellung der Zollerklärungen oder die Erhebung der Mehrwertsteuersätze. Die veröffentlichten Versandinformationen behalten daher Ihre Gültigkeit und sind unbedingt zu beachten.
Für Sie haben wir allgemeine Informationen zu den sich ändernden Versandanforderungen zusammengetragen und als Download bereitgestellt. Steuerliche Fragen bitten wir Sie eigenverantwortlich zu klären.
Bitte sprechen Sie bei Fragen gerne auch Ihren Account Manager / Vertriebsmitarbeiter an!
Wichtiger Hinweis: Wir bitten Sie für die Erstellung der Deutsche Post Packet Label unbedingt unser Kundenportal zu nutzen oder unser Web Interface (API) zu integrieren. Nur so wird automatisch ein CN22 Zollerklärungsformular für alle Label beim Versand ins Vereinigte Königreich generiert. Die darin enthaltenen Informationen werden dann direkt an die Zollbehörden in UK übertragen. Weitere Informationen finden Sie auf
www.deutschepost.com/integration.
- Welche Auswirkungen hat das Freihandelsabkommen, das die EU und das Vereinigte Königreich im Dezember 2020* vereinbart haben? Bleibt damit alles wie vor dem Brexit?
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Das am 24. Dezember 2020 vereinbarte Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bedeutet, dass für die überwiegende Mehrheit der Waren (ausgenommen sind z.B. Alkohol und Zigaretten), die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bewegt werden, keine Zölle zu zahlen sein werden. Das Handelsabkommen hat keine Auswirkungen auf die in unseren Informationsbroschüren zum Versand beschriebenen Mehrwertsteuer-Maßnahmen. Jede Sendung muss angemeldet und eine Zollerklärung abgegeben werden.
- Versand von UK in die EU: Welche Kosten kommen auf mich bei einem Bestellwert unter 22 € zu?
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In den meisten europäischen Ländern werden für die Mehrheit der Waren bei einem Warenwert (inkl. Versandkosten) unter 22€, keine Steuern und Zölle erhoben. Die Sendungen werden also ohne Zusatzkosten zugestellt. Abweichende Regelungen gibt es zum Beispiel in Frankreich und Schweden. Zum 01.07.2021 sind EU-weite Änderungen im Steuerrecht angekündigt, die voraussichtlich zum Wegfall dieser 22€-Steuerfreigrenze führen.
- Versand von UK in die EU: Welche Kosten kommen auf mich zu bei einem Bestellwert von größer 22 €?
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Wenn der Wert der Bestellung 22 € inklusive Versandkosten übersteigt, fällt in den meisten europäischen Ländern die Mehrwertsteuer und ggf. auch Zölle an. Die Höhe der zu zahlenden Steuern sowie Zölle ist vorrangig von der Ware abhängig. Die Bezahlung erfolgt in der Regel bei Zustellung der Sendung an den Zusteller der jeweiligen Postgesellschaft. Zusätzlich zur Mehrwertsteuer kann noch eine zusätzliche Servicegebühr anfallen. Die Deutsche Post erhebt beispielsweise eine Auslagenpauschale von aktuell 6 € je Sendung.
Viele weitere Fragen zum Brexit werden in unseren Versandinformationsbroschüren, die Sie auf dieser Seite herunterladen können, beantwortet.
* Das Freihandelsabkommen gilt vorläufig, da der Ratifizierungsprozess durch das EU-Parlament noch nicht abgeschlossen ist.