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Piktogramm Kommunikation

Das Vereinigte Königreich hat die EU zum 1. Januar 2021 verlassen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Deutsche Post wie gewohnt als verlässlicher Partner für den grenzüberschreitenden Versand von und nach Großbritannien zur Seite.

Was müssen Sie jetzt bei Ihrem Versand nach Großbritannien und Ihrem britischen Exportgeschäft nach Europa und den Rest der Welt beachten?

Am 24.12.2020 wurde ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich erzielt, in dem die zukünftigen Handelsbeziehungen geregelt werden. Dieses ist am 01.01.2021 vorläufig in Kraft getreten. Trotz dieses Abkommens entsteht zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union eine Zollgrenze und es ergibt sich somit auch ein Anpassungsbedarf an die Versandprozesse – dies gilt beispielsweise für die zur Verfügung Stellung der Zollerklärungen oder die Erhebung der Mehrwertsteuersätze. Die veröffentlichten Versandinformationen behalten daher Ihre Gültigkeit und sind unbedingt zu beachten.

Für Sie haben wir allgemeine Informationen zu den sich ändernden Versandanforderungen zusammengetragen und als Download bereitgestellt. Steuerliche Fragen bitten wir Sie eigenverantwortlich zu klären.

Bitte sprechen Sie bei Fragen gerne auch Ihren Account Manager / Vertriebsmitarbeiter an!

Piktogramm Kommunikation

Versandinformationen
nach Großbritannien
(PDF)

Download

Versandinformationen für britisches
Exportgeschäft nach Europa/ Rest der Welt
(PDF)

Download

Wichtiger Hinweis: Wir bitten Sie für die Erstellung der Deutsche Post Packet Label unbedingt unser Kundenportal zu nutzen oder unser Web Interface (API) zu integrieren. Nur so wird automatisch ein CN22 Zollerklärungsformular für alle Label beim Versand ins Vereinigte Königreich generiert. Die darin enthaltenen Informationen werden dann direkt an die Zollbehörden in UK übertragen. Weitere Informationen finden Sie auf
www.deutschepost.com/integration.

Viele weitere Fragen zum Brexit werden in unseren Versandinformationsbroschüren, die Sie auf dieser Seite herunterladen können, beantwortet.

* Das Freihandelsabkommen gilt vorläufig, da der Ratifizierungsprozess durch das EU-Parlament noch nicht abgeschlossen ist.