FAQ – Schnelle Antworten auf Ihre Fragen!

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Produkten und Services. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

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Allgemein

Deutsche Post International ist Ihre erste Wahl für Sendungen mit geringem Gewicht, Dialogmarketing, Geschäftspost und Presseerzeugnisse. Unsere Produkte umfassen Postsendungen zu Zielen in der ganzen Welt mit einfacher Handhabung und optionaler Sendungsverfolgung. Darüber hinaus bieten wir Know-how in Dialogmarketing und verfügen über ein umfassendes Portfolio an Services für erfolgreiche internationale Marketingkampagnen.

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Zu unseren Kunden zählen europäische Unternehmen aller Branchen sowie Start-ups im Bereich eCommerce, die auf einen verlässlichen Partner für eine erfolgreiche Zukunft bauen.

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Wir verfügen neben unserem Headquarter in Bonn über sechs Vertriebsniederlassungen in Europa und sind weltweit aktiv. Über unser Kontaktformular erfahren Sie sofort, an welchem für Sie passenden Standort unsere Mitarbeiter gerne für Sie da sind.

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Nein, unsere Services sind speziell auf europäische Unternehmen zugeschnitten, die große Mengen an Briefen, Magazinen, Direktwerbesendungen und leichtgewichtige Packets an internationale Bestimmungsorte versenden.

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Unser Mindestvolumen beträgt 50 Stück (z.B. Briefe, Packets) pro Abholung bzw. Einlieferung. 

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Nein, unsere Services eignen sich nur für den Versand großer Sendungsmengen. Wenn Sie als Privatkunde beispielsweise ein Paket versenden wollen, empfehlen wir Ihnen, sich an ihr lokales DHL-Büro zu wenden.

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Informationen zur Sendungsverfolgung finden Sie hier.

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Sie erreichen unsere Vertriebsbüros über unser Kontaktformular.

Unser lokales Team unterstützt Sie gerne, bespricht unsere Produkte und Services mit Ihnen und erstellt auf Wunsch ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!

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Unsere Priorität liegt auf außergewöhnlicher Kundenorientierung und Servicequalität. Das heißt auch, dass wir Ihnen die bestmögliche Kombination von Services und Preisen bieten wollen. Daher haben wir keine Standardpreisliste. Wir wollen Ihr Geschäft und Ihren Bedarf in vollem Umfang verstehen, damit wir Ihnen genau die Produkte anbieten können, die am besten für Sie passen und sicherstellen, dass die Preise Ihrem Bedarf entsprechen.

Ihr persönliches Angebot erhalten Sie hier.

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Warenpost

Die Sendungen dürfen Waren und Güter beinhalten. Adressierte schriftliche Mitteilungen (Briefe) sind ausgeschlossen, soweit sie sich nicht auf den Inhalt der Sendung beziehen.

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WARENPOST Sendungen können in Deutschland in Filialen oder Großannahmestellen der Deutschen Post verschlossen eingeliefert werden. Allerdings dürfen sie von der Deutschen Post zu Prüfzwecken geöffnet werden. Die Einlieferung über Packstationen oder Paketshops und die Mitnahme durch den Paketzusteller ist nicht möglich.

Für Kunden mit mehr als 6.000 Sendungen pro Jahr ist eine gesonderte Einlieferung inkl. Abholung vorgesehen. 

Größere Mengen Warenpost sind getrennt von sonstigen Sendungen und getrennt nach <3 und >= 3 cm Höhe einzuliefern oder für die Abholung bereit zu halten und dementsprechend zu kennzeichnen. Informationen dazu erhalten Sie über Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter.

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Import-One-Stop-Shop (IOSS)

Dazu veranschaulichen wir die MwSt.-Verpflichtungen am Beispiel eines Verkäufers aus Asien:  

Früher konnte der Verkäufer Sendungen unter 22 € mehrwertsteuerfrei an EU-Kunden verkaufen und versenden. Bei Überschreitung dieser Grenze mussten entweder der Kunde oder der Verkäufer die Einfuhrumsatzsteuer zum Satz des Einfuhrlandes entrichten. Kundenfreundlich zahlte der Verkäufer die Einfuhrumsatzsteuer im Namen seiner Endkunden.

Seit Juli 2021 wird der Verkäufer die Mehrwertsteuer am Verkaufsort berechnen und in einer IOSS-Meldung deklarieren, wenn sie 150 € nicht übersteigt. Seine Sendungen sind dann von der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Für Sendungen, die den IOSS-Schwellenwert von 150 € überschreiten, muss die Einfuhrumsatzsteuer weiterhin an den Zoll gezahlt werden. Dies könnte für den Verkäufer immer noch eine reguläre Mehrwertsteuerregistrierung im Land der Einfuhr auslösen, wenn er die Waren lokal oder an Verbraucher im Rest der EU verkaufen will.

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Für Verkäufe an EU-Kunden werden Verkäufer mit Wohnsitz in Großbritannien nun als Nicht-EU-Bürger betrachtet. Ab Juli 2021 können sie das EU IOSS als Nicht-EU-Verkäufer nutzen. Dies erfordert, dass sie sich in einem beliebigen EU-Staat für die vierteljährliche Anmeldung und die Mehrwertsteuerzahlungen registrieren.

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Um Importeure und Zollbehörden bei der Bewältigung des ausufernden Volumens von Sendungen mit geringem Wert zu unterstützen, soll die Standard-Zollanmeldung für Waren, die 150 € nicht überschreiten, verkürzt werden. Ab Juli 2021 können Verkäufer bei der Einfuhr in die EU eine vereinfachte Zollanmeldung abgeben. Dabei handelt es sich um einen reduzierten Datensatz für denjenigen, der die Einfuhr anmeldet.

Die bestehende Zollbefreiung für die meisten Waren, die den Wert von 150 € nicht überschreiten, wird beibehalten.

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Nein, es gibt keine Mindestumsätze um sich für IOSS zu registrieren.

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Es gibt keine zusätzlichen Gewichtskriterien durch IOSS - Gewichts- und Größenbeschränkung entsprechend den üblichen Postbeschränkungen. 

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Ja, man kann das Land selbst wählen. Man kann sich nur in einem Land registrieren.

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Standard ist monatlich. Bitte beachten Sie, dass der Kunde nicht belastet wird, aber er muss eine monatliche Steuererklärung abgeben. Eine Rechnung gibt es nicht.

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Es ist die Pflicht des Verkäufers, zurückgesandte Sendungen in seiner Steuererklärung zu berücksichtigen.

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Der IOSS-registrierte Versender muss die Umsatzsteuer selbst aufzeichnen.

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IOSS funktioniert nur über elektronische Vorabdaten. Unsere Kunden-Touchpoints (Portal, API) haben bereits die erforderlichen Felder, um die IOSS-Nummer zu speichern und zu übertragen. Da das EAD ohnehin für alle Pakete benötigt wird, die durch den Zoll gehen müssen, sollte der Aufwand für unsere Kunden minimal sein, die IOSS-Nummer aufzunehmen. Bitte beachten Sie auch hier: Die Deutsche Post führt keine Gegenprüfung durch, ob die IOSS-Nummer zum Versender passt. Ein einzelner Versender wird oft verschiedene IOSS-Nummern verwenden müssen, da bei Artikeln, die über einen Online-Marktplatz verkauft werden, die IOSS-Nummer des Marktplatzes verwendet werden muss. Es ist daher notwendig, dass der Versender für jeden einzelnen Artikel die richtige IOSS-Nummer eingibt, d.h. Sie können unser Portal nicht so konfigurieren, dass immer die gleiche IOSS-Nummer eingegeben wird.

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Die IOSS-Identifikationsnummer sollte als Teil der Daten, die für jede einzelne Sendung eingereicht werden, enthalten sein. Sie wird in die Daten eingebettet, wenn die Etikettendaten erstellt und die Sendung übermittelt wird. Das Feld heißt 

  • Absender-Zollreferenz (Portal) 
  • AbsenderTaxId (API)

Das Feld erlaubt max. 35 Zeichen. 

Es wird nicht auf dem Etikett gedruckt. 

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Bei Versand aus einem Lager außerhalb der EU müssen Sie als Kunde die Sendungen in die EU einführen und verzollen, bevor Sie diese an Deutsche Post übergeben. 

Bei der Einfuhr steht es Ihnen frei, IOSS zu nutzen. Die einzelnen Sendungen sind bei Übergabe an Deutsche Post also bereits verzollt.

Sie dürfen daher keine Zollerklärungen tragen und Sie übertragen auch keine elektronischen Zollinhaltsdaten an Deutsche Post. 

Anders ist die Situation nur, wenn Sie aus UK heraus versenden. In Großbritannien können wir auch Warensendungen von Ihnen übernehmen, die anschließend postalisch verzollt werden. 

Bei diesem Verzollungsvorgang können Sie IOSS nutzen, wenn Sie die IOSS-Nummer in den elektronischen Vorabdaten an Deutsche Post übergeben.

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Integration

Allgemein

Gar nichts! Die Nutzung der API ist für all unsere Kunden kostenlos.

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Einzelne Anfragen sollten in Millisekunden beantwortet werden. Falls Sie parallele oder Batch-Anfragen in großem Umfang senden, kann sich dies summieren, dennoch gibt es keine wirklichen Wartezeiten. Bei Verzögerungen wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Kunden-Support.

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Aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.

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Nein, für die Nutzung der Webservices von Deutsche Post International sind von Ihrer Seite aus lediglich eine Verbindung zum Internet sowie Entwicklerressourcen zur Codierung erforderlich. Eine Internetpräsenz ist dafür nicht erforderlich.

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Um diese zu erhalten, müssen Sie registrierter Benutzer sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren lokalen Kunden-Support.

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Der Zugang zum Deutsche Post Customer Portal ist nur registrierten Kunden erlaubt.

Falls Sie noch nicht registriert oder Kunde der Deutsche Post International sind, wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Kunden-Support.

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Ja, Sie können dies tun, indem Sie eine „customer reference“ (Kundenreferenz) eingeben.

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Produkte

Von der Vorbereitung einzelner Sendungen über den Massen-/Batch-Upload von Daten bis hin zum Abrufen Ihrer Bestellungen aus Marktplätzen wie Amazon und eBay bietet Ihnen unser Portal eine einfache und zentrale Möglichkeit, alle Ihre Sendungen bis 2 kg zu verwalten. Dazu können Sie Labels erstellen sowie Ihre Sendungen verfolgen und auswerten.

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Dies Infos finden Sie in unserer Service- und Handlingbroschüre im Download-Bereich.

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Nein, es ist keine Labelzertifizierung notwendig.  Von der API generierte Labels erfüllen alle Anforderungen, einschließlich einer ausreichend hohen Auflösung, um eine gute Druckqualität sowie die korrekte Größe und Ausrichtung zu gewährleisten.

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Ja, wenn Sie Waren, Geschenke oder Handelsmuster in ein Land außerhalb der EU versenden. Je nach Wert der gesendeten Artikel gibt es zwei Arten von Formularen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das richtige verwenden. CN22 gilt für Artikel mit einem Wert von bis zu 300 SZR. Bei Artikeln mit einem Wert über 300 SZR müssen Sie der Sendung zusätzlich eine vollständige Zollanmeldung CN 23 beilegen. CN23 wird über die API und das Portal nicht bereitgestellt.

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Ja! Für alle Sendungen mit Waren, die an einen Bestimmungsort außerhalb der EU versendet werden, sind Zollinformationen erforderlich. Diese Zolldaten werden auf dem Formular CN22 ausgewiesen, das standardmäßiger Bestandteil des harmonisierten Labels ist.  Wenn Sie eine CN23-Zollanmeldung vorlegen müssen, können Sie das Formular ausfüllen und der Sendung beilegen. 

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Ja! Alle Packet-Label sind mit einem eindeutigen S10-Barcode ausgestattet und der Inhalt des Zollformulars wird über die Postbetreiber der Zielländer elektronisch an die Zollbehörden weitergeleitet.

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Diese Funktion wird in einer späteren Version unserer API verfügbar sein.

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Bei Brief- und Packet-Produkten werden einzelne Sendungen zu Gebinden gebündelt. Ein Gebinde enthält also mehrere Sendungen eines Produkts, in der Regel werden alle Sendungen an einem bestimmten Tag versandt (bis maximal 2500). Für jedes Gebinde wird ein Luftfrachtbrief (AWB) als Transportdokument benötigt. Es enthält Informationen wie Kundennummer (EKP), Produkt, Gesamtgewicht und Anzahl der Sendungen.

Ein Sendungslabel benötigen Sie zur Kennzeichnung eines einzelnen Briefes oder Packets. Es handelt sich um ein produktspezifisches druckfähiges Dokument, das die Empfängeradresse sowie gedruckte Freimachungsvermerke und ggf. ein Formular für die Zollinhaltserklärung enthält.

Und ja, beides muss ausgedruckt werden. Selbst wenn Sie nur einen einzelnen Artikel versenden würden, benötigen Sie zusätzlich zum Sendungslabel noch eine AWB.

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Sendungsverfolgung

Als Kunde der Deutsche Post International haben Sie Zugang zu unserem Customer Portal, das Ihnen unter anderem ermöglicht, Ihre Sendungen über die Sendungsverfolgungsnummer im Auge zu behalten. Bitte beachten Sie, dass verschiedene Produkte ein unterschiedliches Niveau an Tracking-Details enthalten. Für detaillierte Updates zum Tracking-Status besuchen Sie bitte unser Tracking-Portal.

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Nicht per Push, sondern per Pullback. Das Kundensystem muss neue Tracking-Informationen für auf dem Transport befindliche Sendungen anfordern.

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Tracking-Ereignisse werden stündlich aktualisiert.

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Glossar

  • 3PV/3PS: Drittanbieter oder Drittanbieterlösungen.
  • Abfertigung: Bezieht sich auf die Zollabwicklung. Hier wird ein Dritter für die Zollabfertigung eingehender und/oder ausgehender Sendungen eingesetzt.
  • Abholung: Ein Vorgang, bei dem Consignments von einem Händler für das Netzwerk der Deutsche Post International abgeholt werden.
  • Abschlussverzeichnis: Das Verzeichnis listet die mit einem Transportmittel oder einer Transporteinheit beförderten Güter auf. Das Dokument enthält die kaufmännischen Einzelheiten zur Ware, darunter Transportdokumentnummern/Absender und Empfänger/Markierungen und Nummern/Anzahl und Art der Packstücke/Beschreibungen und Mengen der Waren. Es kann anstelle des Frachtscheins verwendet werden.
  • Ad Valorem: Ein Begriff aus dem Lateinischen, der so viel wie „nach Wert“ bedeutet. Bezieht sich häufig auf die Zollabwicklung, bei der ein Dritter für die Abfertigung ein- oder ausgehender Sendungen eingesetzt wird.
  • Annahme: Prozess im Mail-Terminal, mit dem bestätigt wird, dass ein bestimmtes Packstück vom Spediteur empfangen wurde und dann verarbeitet wird.
  • Annahmeschluss: Der späteste Zeitpunkt, zu dem die Deutsche Post eine Bearbeitung am gleichen Tag garantiert.
  • API: Application Programming Interface – Eine serverseitige Web-API ist eine programmgesteuerte Schnittstelle, die aus einem oder mehreren öffentlich zugänglichen Endpunkten für ein definiertes Anforderungs-/Antwort-Nachrichtensystem besteht, das normalerweise über JSON oder XML abgewickelt und über das Web bereitgestellt wird – am häufigsten mithilfe eines HTTP-basierten Webservers.
  • API Gateway: Per API Gateway können Unternehmen APIs verwalten, bereitstellen und sichern. Es bietet alle erforderlichen Infrastrukturdienste für die Verwaltung, Bereitstellung und Sicherheit von APIs.
  • Artikel: Jeder kommissionierte und verpackte Bestandteil einer Bestellung.
  • Ausgangslogistik: Bezieht sich auf logistische Prozesse für Waren, die von einem Unternehmen versandt werden.
  • Beabsichtigte Retouren: Sendungen, die der Empfänger erhalten hat und an den Absender zurücksenden möchte.
  • Behälter: Mit solchen Hilfsmitteln, darunter Paletten, Container, Postsäcke etc., werden Sendungen transportiert.
  • Bestellposition: Position/en, die zu einer Bestellung gehört/en.
  • CMR: „Convention relative au contract de transport international de merchandises par route“. Dieses internationale Übereinkommen regelt Haftung und Zuständigkeiten im internationalen Güterkraftverkehr. Es wird im grenzüberschreitenden Straßenverkehr verwendet und fällt unter die Bestimmungen des CMR-Übereinkommen, das die meisten europäischen Länder ratifiziert haben.
  • Codierung: Prozess in den Mail-Terminals der Deutsche Post International, der aus dem Wiegen einzelner Pakete, Erfassung von Adressinformationen und Postleitzahlprüfung/-korrektur besteht.
  • Consignment: Ein oder mehrere Sendungen, die ein Spediteur zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Versand angenommen hat.
  • DC: Abkürzung für die Lieferbestätigung (delivery confirmation)
  • DCM: Data Capture Method oder Datenerfassungsmethode - bezeichnet den Prozess, mit dem die Adressinformationen des Kunden während der Verarbeitung erfasst werden.
  • Drehkreuz (Hub): Eine Anlage, in der Sendungen sortiert und an andere Hubs oder Depotstandorte verteilt werden. Im Postdienst sind Hubs häufig Paketzentren. Sie können zuweilen mit dem Depot für den nächstgelegenen Zustellbezirk unter einem Dach untergebracht sein.
  • EAN: Europäischer Artikelcode.
  • eFile: Elektronische Datei, die verwendet wird, um Kunden per FTP-/sftp-Dateiübertragung anstelle von RESTful-Webdiensten per elektronischem Datenaustausch zu integrieren.
  • Eingangslogistik: Dieser Begriff bezeichnet den Transport, die Lagerung und Lieferung der bei einem Unternehmen eingehenden Waren.
  • Einlieferung: Der Vorgang, bei dem der Kunde die Consignments an einer Stelle direkt in das Netz der Deutsche Post International einspeist.
  • Einspeisepunkt: Ort, an dem Sendungen vom Kunden in das Logistiknetzwerk ODER nach der Mail-Terminal-Bearbeitung oder dem Linientransport an den Zustellpartner übergeben werden.
  • Empfänger: Die letzte Person, an die die Sendung adressiert ist. Kann eine natürliche oder juristische Person sein.
  • Empfänger: Person, die die Lieferung eines Pakets bezahlt. Das ist in der Regel der Käufer von Waren und Dienstleistungen. Der Begriff Empfänger ist mit Adressat identisch.
  • Extraterritoriale Auswechslungsstelle (ETOE): Eine Einrichtung, die einem Postbetreiber außerhalb seines Staatsgebiets im Hoheitsgebiet eines anderen Landes gehört. Es gibt ETOEs in Großbritannien und Dänemark bzw. der Schweiz, die von Deutsche Post International bzw. Quickmail betrieben werden.
  • FLC oder Fully Landed Costs: Finale Ausgaben einschließlich Versandkosten, lokaler Steuern und Abgaben, die der Empfänger zu zahlen hat, um eine Importsendung zu erhalten.
  • Freimachungsvermerk: Gilt nur für postalische Produkte (Brief oder Paket) und muss die Anforderungen des Weltpostvereins (WPV) erfüllen (bestellte Servicezahlung des Postbetreibers für die Rücksendung). Teil eines Labels wie erforderlich und vom Zustellpartner spezifiziert. Enthält in der Regel keine Identifikation der Sendung.
  • FTP oder sFTP: File Transfer Protocol - webbasierte Site zum Speichern von Datendateien und Grundlage für die EDI/eFILE-Integrationsoption. Ähnlich wie bei SFTP, wobei das „s“ für „Secured“ steht, also für ein verschlüsseltes Dateiübertragungsprotokoll.
  • Gefahrgüter: Güter/Pakete mit aktiviertem Attribut „Gefahrgut“. Als Gefahrgüter gelten Feststoffe, Flüssigkeiten oder Gase, die Menschen, andere lebende Organismen, Sachwerte oder die Umwelt schädigen können.
  • Gurtmaß: Summe von Abmessungen (min. und max. Länge, Breite und Höhe) einer Sendung, die als Deutsche Post International-Produkt versendet werden kann.
  • Handelsrechnung: Dieses für jedes Paket erforderliche Dokument kann auch von den Zollbehörden verwendet werden. Es sollte alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben für eine erfolgreiche Zollabfertigung enthalten, z. B. Stückzahl, Warenwert, Gesamteinkaufswert der Bestellung, genaue Warenbezeichnung, Name und Anschrift von Absender bzw. Empfänger, Rechnungsnummer und -datum, USt-IdNr. des Versenders.
  • Händler: Im Großhandel tätige Person oder Firma, die insbesondere Waren an eine bestimmte Branche liefert und Brief- und/oder Paketsendungen versendet.
  • HS-Code: Harmonisierter Code - Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS) ist ein Klassifizierungssystem für Güter, die über den Zoll in ein Einfuhrland gelangen. Wird verwendet, um zwischen Ländern gehandelte Waren zu klassifizieren. Internationaler 6-stelliger, 8-stelliger oder gar 10-stelliger Produktklassifizierungscode zur Regulierung von Import- und Exportverfahren, der zur Berechnung von Steuern und Abgaben erforderlich ist.
  • Identcode: Code aus Zahlen, der jede einzelne Sendung eindeutig und individuell kennzeichnet.
  • Importeur (IOR): Importer of Record (Importeur) ist ein im Zollrecht verwendeter Begriff, der sich auf einen Importeur (Organisation und/oder Einzelperson) bezieht, der sicherstellen muss, dass ein beabsichtigter Import legaler Waren in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen vorgenommen wird. Der Importeur ist auch für die Einreichung aller gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente verantwortlich.
  • Internationales Postzentrum: Mail-Terminal, das grenzüberschreitende Postprodukte bearbeitet.
  • JSON: JSON (JavaScript Object Notation) ist ein kompaktes Datenaustauschformat. Es ist für den Menschen leicht zu lesen und zu schreiben. Es ist für Maschinen einfach zu analysieren und zu generieren. Es basiert auf einem Subset der Programmiersprache JavaScript. Es wird häufig als Web API-Datenformat verwendet.
  • Kennzeichnung: Verfahren zum Anbringen einer eindeutigen Produktkennung (z. B. einer SKU) mit ihrem Barcode auf dem Produkt.
  • Label: Ein Label beschreibt im Allgemeinen die Informationen auf einem Versandadressaufkleber (Mindestanforderung: Adresse von Absender und Empfänger). Es muss „für die bearbeitenden Parteien gut lesbar und verständlich“ sein und an der/den Sendung(en) angebracht sein.
  • Landed Cost: Die Kosten der eingeführten Waren am Hafen oder Eingangsort eines Landes, einschließlich der Fracht-, Versicherungs-, Hafen- und Dockgebühren. Auslagen, die anfallen, nachdem die Waren den Importpunkt verlassen haben, sind nicht enthalten.
  • LIBA: Lithiumbatterie im Zusammenhang mit der Einstufung als Gefahrgutkomponenten.
  • Linienverkehr: Eine direkte Verkehrsverbindung zwischen zwei Punkten.
  • Luftfrachtbrief: Transportdokument für Luftfracht, das dem Geschäftskunden von einem Frachtführer oder Spediteur ausgestellt wird.
  • Manifest/Ladeliste: Ein Dokument mit Sendungsdaten, das zwischen Geschäftspartnern ausgetauscht wird. Dazu gehören beispielsweise vom Kunden gesendete eFiles oder Dokumente, die wir Geschäftspartnern wie den Zustellpartnern, Zollagenten/-agenturen oder Fluggesellschaften zur Verfügung stellen.
  • Nicht zustellbare Sendungen: Sendungen, die nicht an den Empfänger geliefert werden können.
  • OAuth: OAuth (Open Authorization) ist ein offener Standard für die tokenbasierte Authentifizierung und Autorisierung im Internet.
  • OMS: Order Management System - IT-System zur Verwaltung und Steuerung von Kundenaufträgen.
  • Packstück: Eindeutig identifizierte Bestandteile einer Sendung, die separat verpackt und bearbeitet werden. Sie repräsentieren die unterste Bearbeitungsstufe.
  • PLZ: Ein aus Zahlen und/oder Buchstaben bestehender Code, der den Ort der Lieferung oder einen speziellen Ortsteil definieren.
  • POD: Proof of Delivery oder Zustellnachweis, der auf verschiedene Weise erfolgen kann, z. B. durch die Unterschrift des Empfängers.
  • PPO: Public Postal Operator - öffentlicher Postbetreiber.
  • Remuneration for the Exchange of International Mails (REIMS): Vereinbarung zwischen 21 europäischen Postanbietern überintern verhandelte kostendeckende Endvergütungen. Die aktuelle Version ist die Version 5 und wird durch den IPC geregelt.
  • REST (RESTful): Representational State Transfer (REST) oder RESTful Web Services stellen Interoperabilität zwischen Computersystemen im Internet bereit. REST-konforme Webdienste ermöglichen anfordernden Systemen den Zugriff auf und die Manipulation von Textdarstellungen von Webressourcen unter Verwendung eines einheitlichen und vordefinierten Satzes von Operationen ohne Status.
  • Retoure: Eine Sendung, die aus mehreren Gründen (z. B. Empfänger nicht bestimmbar) an den Absender zurückgeschickt wird.
  • Sanktionierte Partei: Jede Person, die in den geltenden Bestimmungen zu Sanktionierten Parteien als natürliche oder juristische Person identifiziert wird, mit der der Abschluss eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen rechtswidrig wäre.
  • Sendung: Eine benutzerdefinierte Einheit (eine oder mehrere) mit Waren, die von einem Ort zum anderen transportiert wird. Eine Sendung wird zurSendung, sobald sie den Standort des Absenders verlässt. Eine Sendung ist abgeschlossen, wenn sie am Bestimmungsort des Empfängers eintrifft.
  • SLA: Service Level Agreement
  • Swagger Specification (oder einfach nur Swagger): Ein leistungsstarkes Definitionsformat zur Beschreibung von RESTful APIs. Mit ihm wird eine RESTful-Schnittstelle für die einfache Entwicklung und Nutzung einer API erstellt. Dabei werden alle damit verbundenen Ressourcen und Operationen effektiv abgebildet. Es ist leicht zu erlernen, sprachunabhängig und sowohl von Menschen als auch von Maschinen lesbar.
  • TMS: Transport Management System - ein IT-System für die Verwaltung, Organisation und das Gesamtmanagement logistischer Transporte.
  • Tracking-Ereignis: Ein Tracking-Ereignis repräsentiert ein Ereignis oder einen Zustand für eine Sendung entlang der Lieferkette. Es wird definiert durch Kriterien wie Datum/Uhrzeit, Ort, Objekt, Aktivitätstyp (= Status). Für mögliche Aktivitätstypen siehe das Thema „Shipment Item Status“.
  • VAS - Value Added Service (Mehrwertdienst): Eine Leistung, die auf eine Bestellung oder eine Sendung angewendet und dem Kunden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt wird.
  • Vergütungsschutz: Separates Verfahren zum Nachweis der Erfolgsquote des Abrechnungsprozesses und zur Vermeidung von Gehaltsausfällen.
  • Versandprofil: Weitergabe und Verteilung spezifischer Versanddetails in Bezug auf Produkte, Gewichte, Bestimmungsorte, Abholfrequenzen usw.
  • Versender: Person, die die Pakete versendet. Kann ein Verkäufer/Händler sein, der möglicherweise gleichzeitig auf einer Online-Plattform tätig ist oder auch nicht.
  • Webshop: Eine Website, die ihren Käufern online Waren und Dienstleistungen anbietet.
  • White Label: Ein Sendungslabel, das Empfänger- und manchmal Zollanmeldungsinformationen inkl. Barcode mit Packet-Kennung (z. B. CCN = Customer Confirmation Number) enthält. Das Sendungslabel wird vom Kunden angebracht. Der White Label-Inhalt kann vom CCN bis hin zu komplexeren Informationen variieren. Es wird im Laufe des Prozesses immer durch das Zustellpartner-Label ersetzt.
  • WPV: Weltpostverein - Sonderorganisation der Vereinten Nationen für den Postsektor.
  • XML: XML oder Extensible Markup Language ist eine Auszeichnungssprache, die eine Reihe von Regeln für die Codierung von Dokumenten in einem Format definiert, das sowohl für Menschen als auch Maschinen lesbar ist. Wird häufig als Web-Service-Datenformat verwendet.
  • Zielland: Das Land, in dem sich der Empfänger befindet.
  • Zollagent: Eine Firma, die Importeure/Exporteure im Umgang mit dem Zoll vertritt. Der Zollagent ist normalerweise für die Beschaffung und Einreichung aller Dokumente für die Zollabfertigung der Waren, die Organisation des Inlandstransports sowie die Zahlung aller Gebühren im Zusammenhang mit diesen Funktionen verantwortlich.
  • Zollanmeldung: Jede Erklärung oder Handlung in irgendeiner vom Zoll vorgeschriebenen oder akzeptierten Form, die von dieser Institution verlangte Informationen oder Angaben enthält.
  • Zolltarif-Kennziffer: (siehe auch HS-Code) - Zollcode des Bestimmungslandes, wo Zoll- und Steuersätze angewendet werden. Hat je nach Land zwischen 8 und 11 Stellen, wobei die ersten sechs immer den HS-Code darstellen.
  • Zugriffstoken: Ein Zugriffstoken enthält die Sicherheitsberechtigungen für eine Login-Session und identifiziert Benutzer und ihre Berechtigungen, Benutzergruppen und in einigen Fällen bestimmte Anwendungen.
  • Zusammenfassende Handelsrechnung: In einigen Fällen (z. B. für die Handelsroute DE-CN) wird der Händler aufgefordert, der ersten Palette der Sendung auch eine solche Rechnung in einer Dokumenttasche beizufügen. Im Allgemeinen wird dieses Dokument für die Ausfuhranmeldung benötigt. Die zusammenfassende Handelsrechnung muss Folgendes enthalten: Gesamtanzahl und Gesamteinkaufswert jedes verkauften Artikels, Gesamteinkaufswert als Summe des Einkaufswertes aller Pakete
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